Liebe Seglerinnen und Segler, 

aufgrund der Corona-Pandemie bestehen bereits viele Anordnungen und Einschränkungen. Die aktuelle Landesverordnung ( CoronaBekämpfVO ) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2021 hat eine Verschärfung gebracht. Weiterhin ist es nur möglich, den Segelsport und das Vereinsleben auf unserem Vereinsgelände in einem deutlich begrenzterem Umfang ausüben zu dürfen. Deshalb ist zu beachten:

1. Ausübung folgender Aktivitäten von Vereinsmitgliedern auf dem Vereinsgelände unter Auflagen:

Aktivität

Bedingungen

Nutzung Vereinsgelände

Einhalten der Hygieneregeln, Zusammentreffen von Mitgliedern von 1 Haushalt mit max. 1 Person aus einem anderen Haushalt zusammen, Aufstellung Hygieneplan und Dokumentation + Eintragung in Anwesenheitsliste + Aushang Einhaltung der Hygieneregeln mit Hinweis bei Nichteinhaltung Verweis vom Gelände

Winterlager von Booten

– möglich für Kranen und Slippen – solo, mit Angehörigen des gleichen Haushaltes oder 1 Person aus einem fremden Haushalt

individuelles Segeln

solo, mit Angehörigen des gleichen Haushaltes oder 1 Person aus einem fremden Haushalt

Anreise aus anderen Bundes-Ländern

Grundsätzlich erlaubt, bei Anreisen aus Corona-Hotspots aktuelle Regelungen beachten

2. die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente sind einzuhalten.

3. Die auf dem Vereinsgelände ausgehängten SVMG-Hygiene-Regeln sind zu beachten.

4. Ein- und Auschecken auf der Anwesenheitsliste. Das gilt auch für Begleitpersonen.

4. die Clubraum-Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Ein Kioskverkauf ist möglich. Die

Zahlung erfolgt in diesem Fall via Bankeinzug ( keine Barzahlung ).

5. die Benutzung der Duschen und des Jugendraumes ist untersagt

6. Eine Übernachtung auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet.

7. der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten, außer es treffen Angehörige von 1 Haushalt mit max. 1 Person aus einem anderen Haushalt zusammen. Es darf keine weitere Person dazukommen. Der Kontakt ist grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.

8. Warteschlangen z.B. am Kran, Steg, Toiletten usw. sind zu vermeiden.

9. die Toiletten sind sauber zu hinterlassen und die Hände müssen ausreichend gewaschen sowie desinfiziert werden. Es erfolgt regelmäßig eine Reinigung und Desinfektion durch unseren Reinigungsdienst.

10. Es bestehen Anreisebedingungen aus „Corona-Hotspots“. Deshalb wird empfohlen sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage zu informieren.

11. Tritt nach der Nutzung des Vereinsgeländes eine Corona-Infektion auf, so ist umgehend neben anderen Informationspflichten auch der Vorstand von Euch darüber zu informieren, der daraufhin die Kreisgesundheits-Behörde zu benachrichtigen hat.

Bei Nichteinhaltung von vorgenannten Regeln ist ein Verweilen auf den Vereinsgelände nicht möglich und es kann zu Verhängung von Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden kommen.

Im Falle des Nachweises, dass eine Infektion unser Clubgelände betrifft, kann es zu einer Quarantäne-Maßnahme bis zur kompletten Schließung führen.

Deshalb benötigen wir weiterhin Eure Unterstützung zur Einhaltung dieser Maßnahmen und bitten Euch um vorsichtigen, zurückhaltenden Umgang miteinander.

Der Vorstand

NEUESTE BEITRÄGE