Regelungen für das Vereinsgelände

aufgrund der Corona-Pandemie sind die Regelungen der CoronaBekämpfVO des Landes Schleswig-Holstein vom 03.03.2022 und folgende sowie die Corona-Anordnungen des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente zu beachten.

1. Wahrung des Abstandsgebotes und der Kontaktregeln:

Der Zugang ist nur Personen gestattet, die keine erkennbaren Symptome der Corona-typischen Krankheitsmerkmale aufweisen.

Besucherinnen und Besucher achten nach Möglichkeit im Segelverein oder bei Veranstaltungen und beim Warten vor dem Eingang auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Der Aufenthalt ( Nutzung) von Innenräumen ( Regattabüro, Clubraum ) ist nur unter Anwendung der 3G – Regeln möglich. Zur Nutzung der Sanitäranlagen ist ein Mund- und Nasenschutz tragen.

Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:

      1. die Benutzung der Duschen kann durch jeweils 1 Person erfolgen. Es erfolgt regelmäßig eine Reinigung und Desinfektion durch unseren Reinigungsdienst.

      2. die Benutzung des Jugendraumes ist unter den Auflagen gemäß Ziffer 6 möglich.

      3. Eine Übernachtung auf dem Vereinsgelände ist aufgrund der notwendigen Kontrolle zur Einhaltung der Regeln bis auf Weiteres nicht gestattet.

      4. Warteschlangen z.B. am Kran, Steg, Toiletten usw. sind zu vermeiden.

      5. Die Durchführung von Regatten bis max. 100 Teilnehmende ist unter Anwendung eines individuellen Hygiene-Konzeptes für die jeweilige Veranstaltung möglich.

      6. Das Jugendtraining ist außerhalb geschlossener Räume möglich. In Innenräumen dürfen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauende eingelassen werden:

                                               – Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 , 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,

                                              – Kinder bis zur Einschulung,

                                              – Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen

                                               schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden,

                           Diese v.g. Nachweise sind durch die Trainer zu kontrollieren. Es ist auf den Weg zu  

                           den Tischen eine medizinische Maske zu tragen.

Die Club-Gastronomie kann eingeschränkt mit separatem Hygienekonzept nach 3G – Regeln geöffnet werden. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall via Bankeinzug ( keine Barzahlung ). Der Kioskverkauf ist vorzuziehen.

Die Durchführung von Versammlungen bis max. 100 Teilnehmende auf festen Sitzplätzen, die

   – Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 , 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,

   – Kinder bis zur Einschulung,

   – Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen    

      Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden,

ist innerhalb geschlossener Räume möglich. Es muss dann keine Mund-Nasen- Bedeckung

getragen werden.

2. Einhaltung von Niesetikette: Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;

3. Maßnahmen zur Sicherstellung der Händehygiene: für Besucherinnen und Besucher bestehen die Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren der Hände;

4, Reinigung: Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;

5, Lüftung: Innenräume sind regelmäßig zu lüften;

6. Maskenpflicht: auf den Weg zu den Tischen ist eine medizinische Maske zu tragen.

Die Nichteinhaltung von vorgenannten Regelungen kann zu Verweis vom Vereins-Gelände führen,

wir bitten deshalb um Beachtung.

Der Vorstand

Henning Dieckmann Günter Heppes Wilhelm von Hollen

– 1. Vorsitzender – – 2. Vorsitzender – – Schatzmeister –

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