SVMG – Verhaltenscodex „Corona“ -> in die Anwesenheitsliste eintragen nicht vergessen !!
Liebe Seglerinnen und Segler,
aufgrund der Corona-Pandemie bestehen bereits viele Anordnungen und Einschränkungen. Um unseren Sport, wie durch die LVO vom 01.05.2020 nunmehr ermöglicht, zumindest in einem begrenzten Umfang ausüben zu dürfen, ist zu beachten:
1. folgende Aktivitäten auf dem Vereinsgelände sind unter Auflagen erlaubt:
Aktivität | Bedingungen | Ausübung Möglich ja/nein |
Individuelle Auswinterung | Kontaktfreien Umgang, Hygieneregeln und Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m beachten, aber keine Gruppenbildung | ja |
Nutzung Vereinsgelände | Aufstellung Hygieneplan und Dokumentation + Eintragung in Anwesenheitsliste | ja |
Kranen | Kontaktfreien Umgang, Hygieneregeln und Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m beachten, keine Gruppenbildung | ja |
individuelles Segeln | Kontaktfreien Umgang, Hygieneregeln und Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m beachten, höchstens eine Person mit einer weiteren. Keine Gruppenbildung am Steg | ja |
Jugend-Training | verboten bzw. Auflagen gemäß DSV sind kaum zu erfüllen | nein |
Übernachtung auf Clubgelände | nicht erlaubt | nein |
2. die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente sind stets einzuhalten
3. die Clubraum-Gastronomie bleibt geschlossen
4. die Benutzung der Duschen und des Jugendraumes ist untersagt
5. es darf zu keiner Zeit zu Gruppenbildungen kommen
6. ebenso sind Warteschlangen z.B. am Kran, Steg usw. zu vermeiden
7. die Toiletten sind sauber zu hinterlassen und die Hände müssen ausreichend gewaschen sowie desinfiziert werden. Zusätzlich erfolgt eine Reinigung und Desinfektion 1 x täglich durch unseren Reinigungsdienst.
8. bei Anreise aus anderen Bundesländern informieren Sie sich bitte vorher eingehend über die Einreise- und Aufenthaltsanordnungen
9. tritt nach der Nutzung des Vereinsgeländes eine Corona-Infektion auf, so ist umgehend neben anderen Informationspflichten auch der Vorstand von Euch darüber zu informieren, der daraufhin die Kreisgesundheits-Behörde zu benachrichtigen hat.
Bei Nichteinhaltung von vorgenannten Regeln kann es zu Verhängung von Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden kommen. Im Falle des Nachweises, dass eine Infektion unser Clubgelände betrifft, kann es zu einer Qurantäne-Maßnahme durch komplette Schließung führen.
Deshalb bitten wir Euch um Vorsicht, zurückhaltenden Umgang miteinander und Beachtung dieser Regeln.
Der Vorstand