Liebe Mitglieder, 

basierend auf den aktuellen Verordnungen ( dies ist nach Rückversicherung im Wirtschaftsministerium auch die von dort vertretene Auslegung der einschlägigen Regeln der Verordnung vom 17.03.2020 ) bitten wir aus gegebenem Anlass folgende Verhaltensregeln einzuhalten :

1. Es dürfen keine Boote gekrant werden

2. Das Rein- oder Raussegeln in bzw. aus unserer Steganlage ist zu unterlassen

3. Individuelle Winterarbeiten an Schiffen sind weiterhin zulässig.

Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte .

4. Gemeinschaftliche Winterlageraktionen sind unzulässig.

5. Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.

Malente, 31.03.2020

Der Vorstand

Henning Dieckmann 1. Vorsitzender

Günter Heppes 2. Vorsitzender

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