Die Corona-Verordnung der schleswig-holsteinischen Landesregierung vom 29.03.2021 erfordert die Anpassung des im Verein geltenden Verhaltenskodex in Bezug auf Jugendtraining, welche eine kleine Lockerung ermöglicht. Es gilt weiterhin das Hygienekonzept vom 08.03.2021.

Verhaltenscodex_Corona_29032021

Mit der Bitte um Beachtung

Der Vorstand

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