Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz ( TZHS ) 30.04.2020 18:00 Uhr

Liebe Tourismuspartner, sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell dreht sich alles um einen möglichen Re-Start des Tourismus – in Schleswig-Holstein, auf Bundes- und EU-Ebene. Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über den aktuellen Diskussions- und Sachstand dazu, geben Ihnen aber auch hilfreiche Tipps zur finanziellen Entlastung.

Wir wünschen Ihnen dennoch einen schönen 1. Mai und ein tolles Wochenende!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Team der Holsteinischen Schweiz

Koalitionspartner verständigen sich auf weitere Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämp-fung des Corona-Virus

Die Koalitionspartner von CDU, Grünen und FDP haben sich gestern auf weitere Anpassungen der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus verständigt. Die einzelnen Schritte sollen nach einer Kabinettsbefassung am kommenden Sonnabend zum 4. Mai in Kraft treten.

Im Einzelnen verständigten sich die Koalitionspartner auf folgende den Tourismus betreffenden Anpassungen der Landesverordnung (LVO), die jeweils ab dem 4. Mai in Kraft treten sollen. Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand von Besucherinnen und Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen können,

• dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt.
• dürfen die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks wieder öffnen.

Auf den Inseln gemeldete Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.

Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten.

Im Erlass wird es nach den Beschlüssen der Koalition folgende Regelungen geben: Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern bleiben bis einschließlich 31. August verboten. Nach einer Verständigung zwischen Bund und Ländern sind darüber hinaus gehende Festlegungen zu Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze, auch in deutlich kleineren Formaten, entgegen den bisher beabsichtigten Planungen, erst zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Eine Beratung im Länderkreis mit dem Bund zu diesem Thema ist nunmehr für den 6. Mai ins Auge gefasst, bisher war der 30. April vorgesehen. Unabhängig davon arbeitet die Landesregierung weiterhin an Eckpunkten für entsprechenden Konzepte.

Quelle: Medien-Information der Staatskanzlei, 29.04.2020

Nähere Informationen liegen dem TVSH leider nicht vor. An den Details der LVO wird im Ministerium aktuell mit Hochdruck gearbeitet. Der TVSH hofft, dass sich in diesem Prozess die eine oder andere Unklarheit beheben lässt. Leider ist nach Auskunft aus dem Tourismusreferat nicht vor dem 03.05.2020 mit einer Veröffentlichung der LVO zu rechnen.

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