Liebe Seglerinnen und Segler,

für das Wiederanlaufen des Segelbetriebes auf unserem Vereinsgelände wird derzeit viel geredet und geschrieben, es liegt aber noch keine entsprechende Landesverordnung ( LVO ) vor, so dass bis auf Weiteres die LVO vom 17.03.2020 gültig ist.      Das bedeutet aktuell : Kein Segeln erlaubt !

Mit einer angepassten LVO ist nicht vor dem 04.05.2020 zu rechnen und auch dann müssen zunächst die Auflagen geprüft und ggfs. die Maßnahmen umgesetzt werden, die sich aus den Bedingungen ergeben. So gerne wir alle wieder segeln möchten, derzeit ist noch Geduld gefordert. Hierzu hat der Vorsitzende des SVSH, Jan-Dirk Tenge, einen Appell verfasst:

Der Vorstand SVMG


 Segler-Verband Schleswig-Holstein e.V.

Liebe Segler in Schleswig-Holstein,

die gegenwärtigen Herausforderungen unserer Zeit verlangen von uns Einschränkungen der persönlichen Freiheit, wie wir sie alle noch nie zuvor erlebt haben. Dies setzt viele von uns unter hohe Anspannung und vielleicht auch Überforderung.

Hüten wir uns aber davor, uns als Segler in der Rolle eines Sonderopfers der gegenwärtigen Situation zu betrachten. Dies wird in Ansehung vieler anderer Sporttreibender, die derzeit noch überhaupt keine Perspektive für sich sehen können, der Lage nicht gerecht.

Wir als Segler-Verband Schleswig-Holstein arbeiten zusammen mit vielen unserer Mitglieder und gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Ministerien mit Hochdruck daran, für den Segelsport bestmögliche Lösungen in der gegenwärtigen Situation zu entwickeln. Das im Zusammenhang mit dem auf yacht.de erschienenen Artikel zu einem 3-Phasen Modell veröffentlichte Schreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein zeigt eindrucksvoll, mit wieviel Umsicht die verantwortlichen Akteure in den Ministerien versuchen, Gesichtspunkte aus allen denkbaren Betrachtungsrichtungen in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dabei muss nicht jede Einschätzung auf eine ungeteilte Zustimmung treffen.

Genau dieses Schreiben hat aber etliche Segelkameraden veranlasst, sich direkt und ohne jedes Mandat an den Verfasser zu wenden. Die Lektüre mir heute anonymisiert zur Kenntnis gegebener Emails hat mich betroffen und fassungslos gemacht.

Ich sehe jeden Tag, welche Kärrnerarbeit gerade die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle leisten und das gilt genauso für unsere Gesprächspartner. Die von Seiten einiger Weniger geäußerten Schmähungen erreichen nichts als Verärgerung und bringen unser gemeinsames Bestreben und den Segelsport als Ganzes in Misskredit. Im Rahmen einer Regatta sähen die Wettfahrtregeln für vergleichbares Verhalten nur die Disqualifizierung nach Regel 69 vor.

Ich bitte Sie alle, in der gegenwärtigen Situation nicht die Nerven zu verlieren und uns weiterhin mit ihren Anregungen zu unterstützen. Haben Sie Vertrauen in die Urteilsfähigkeit und das Augenmaß der von Ihnen gewählten Vereins- und Verbandsvertreter. Und wenn einmal ein Gesichtspunkt in einer Verlautbarung keine Erwähnung findet, heißt dies nicht, dass er vergessen wäre. Der inhaltliche Streit um Sachfragen soll und muss sein, damit letztendlich eine gute Lösung gefunden wird. Aber er muss die Regeln von Respekt und Anstand immer beachten. Wer sich daran nicht hält, schadet der gemeinsamen Sache und verdient von uns allen ein „DSQ“.

Ich schließe meinen Appell mit dem Wunsch nach Mut und Zuversicht bei Ihnen allen (keep calm and carry on) und dem Zitat einer alten Dame:

„Wir werden uns wiedersehen“. Ihr

Jan-Dirk Tenge
1. Vorsitzender SVSH

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