Regelungen für Vereinsgelände

aufgrund der Corona-Pandemie sind die Regelungen der CoronaBekämpfVO des Landes Schleswig-Holstein vom 03.04.2022 und Folgende sowie die Anordnungen des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente zu beachten: 

1. Wahrung des Abstandsgebotes und der Kontaktregeln:

Der Zugang ist nur Personen gestattet, die keine erkennbaren Symptome der Corona-typischen Krankheitsmerkmale aufweisen

Bei der Sportausübung und bei Veranstaltungen ist auf das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu achten, dabei sind Warteschlangen zu meiden

Ist beim Aufenthalt in Innenräumen (Regattabüro/Clubraum/Sanitärräume) die Einhaltung des Abstandsgebotes nicht möglich, so wird das Tragen von Mund- und Nasenschutz empfohlen

Bei der Sportausübung gilt:

  • die Nutzung der Duschen kann jeweils nur von einer Person erfolgen
  • Bei der Durchführung von Regatten und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume gilt jeweils ein individuelles Hygiene-Konzepte

Die Club-Gastronomie ist mit separatem Hygienekonzept geöffnet

2.Auf die Einhaltung der allgemeinen Regelungen zur Husten- und Niesetikette ist zu achten

3.Zur Sicherstellung der Händehygiene bestehen Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren

4.Die Reinigung von Oberflächen, die häufig berührt werden, Sanitäranlagen und Duschen erfolgt regelmäßig

5.Die Lüftung von Innenräume ist regelmäßig vorzunehmen

Wir bitten  um Beachtung.

Der Vorstand

Henning Dieckmann Günter Heppes Wilhelm von Hollen

– 1. Vorsitzender – – 2. Vorsitzender – – Schatzmeister –

NEUESTE BEITRÄGE