Regelungen für das Vereinsgelände

aufgrund der Corona-Pandemie sind die Regelungen der CoronaBekämpfVO des Landes Schleswig-Holstein vom 23.08.2021 und folgende sowie die Corona-Anordnungen des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente zu beachten.

  1. Wahrung des Abstandsgebotes und der Kontaktregeln:

Der Zugang ist nur Personen gestattet, die keine erkennbaren Symptome der Corona-typischen Krankheitsmerkmale aufweisen.

Ein- und Auschecken auf der Anwesenheitsliste. Das gilt auch für Begleitpersonen. Dies kann wie bisher auf der manuellen Liste, die innen neben der Clubhaustür hängt, erfolgen oder ist auch mit der LUCA-App möglich.

Besucherinnen und Besucher halten im Segelverein oder bei Veranstaltungen und beim Warten vor dem Eingang das Abstandsgebot von 1,5 Metern aus ein. Wenn das nicht möglich ist, ist auf das Tragen von Masken zu achten.

Ansammlungen von Personen ist nur in Gruppen von max. 25 Personen gestattet. Außer bei privaten Zusammentreffen gilt keine Ausnahme bei der Zählung bei geimpften bzw. genesenen Personen. Kinder U 14 werden nicht mitgezählt.

Der Aufenthalt ( Nutzung) von Innenräumen ( Regattabüro, Clubraum und Sanitäranlagen) ist nur Personen unter Anwendung der 3G – Regel und Tragen von medizinischen Masken auf den Verkehrswegen gestattet. Bei Einnahme eines Sitzplatzes mit ausreichendem Abstand kann die Maske abgenommen werden.

Warteschlangen (z.B. am Kran, Steg, Toiletten usw.) sind zu vermeiden

Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:

    1. die Benutzung der Duschen kann durch jeweils 1 Person erfolgen. Es erfolgt regelmäßig eine Reinigung und Desinfektion durch unseren Reinigungsdienst.

    2. die Benutzung des Jugendraumes ist untersagt.

    3. Eine Übernachtung auf dem Vereinsgelände ist bis auf Weiteres nicht gestattet.

    4. Warteschlangen z.B. am Kran, Steg, Toiletten usw. sind zu vermeiden.

    5. Die Durchführung von Regatten ist unter Anwendung eines individuellen Hygiene-Konzeptes für die jeweilige Veranstaltung möglich.

    6. Das Jugendtraining ist außerhalb geschlossener Räume ohne 3G-Regel möglich.

Die Club-Gastronomie kann eingeschränkt mit separatem Hygienekonzept geöffnet werden. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall via Bankeinzug ( keine Barzahlung ). Der Kioskverkauf ist vorzuziehen.

Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen und die Hände müssen ausreichend gewaschen sowie desinfiziert werden

Allerdings sind die Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken bzw. ganz zu vermeiden.

  1. Einhaltung von Niesetikette: Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;

  2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Händehygiene: für Besucherinnen und Besucher bestehen die Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren der Hände;

  3. Reinigung: Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;

  4. Lüftung: Innenräume sind regelmäßig zu lüften.

Die Nichteinhaltung von vorgenannten Regeln kann zu Verweis vom Vereins-Gelände führen.

Deshalb bitten wir um Beachtung dieser Regeln.

Der Vorstand

Henning Dieckmann     Günter Heppes         Wilhelm von Hollen

– 1. Vorsitzender –         – 2. Vorsitzender –    – Schatzmeister –

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