L iebe Seglerinnen und Segler,

aufgrund der Corona-Pandemie bestehen bereits viele Anordnungen und Einschränkungen. Die aktuelle Landesverordnung ( CoronaBekämpfVO des Landes Schleswig-Holstein vom 29.06.2020 ) hat keine für uns relevanten Lockerungen gebracht. Weiterhin ist es nur möglich, den Segelsport und das Vereinsleben auf unserem Vereinsgelände in einem begrenzten Umfang ausüben zu dürfen.

Deshalb ist zu beachten:

1. Ausübung folgender Aktivitäten von Vereinsmitgliedern auf dem Vereinsgelände unter Auflagen:

Aktivität Bedingungen zugelassen rechtlicher Verweis
Nutzung Vereinsgelände Hygieneregeln und Abstandsgebot (Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m) beachten, außer es treffen nur max. 10 Personen oder Mitglieder von max. 2 Familien zusammen, aber kein Kontaktverbot ( §2(4) VO ), Aufstellung Hygieneplan und Dokumentation + Eintragung in Anwesenheitsliste + Aushang Einhaltung der Hygieneregeln mit Hinweis bei Nichteinhaltung Verweis vom Gelände ja § 2 + § 3 + § 4 + § 11 CoronaBekämpfVO in Verbindung mit lfd. Nr. 5 + 6 DSV
individuelles Segeln Hygieneregeln und Abstandsgebot (Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m) beachten, außer es sind nur max. 10 oder Personen aus max. 2 Familien an Bord, es besteht kein Kontaktverbot ( §2 (4) VO ) ja § 2 + § 3 CoronaBekämpfVO in Verbindung mit lfd. Nr. 2 DSV
Anreise aus anderen Bundes-Ländern Grundsätzlich erlaubt, bei Anreisen aus Corona-Hotspots ist negativer Testbericht vorzulegen ja Begründung Teil A der CoronaBekämpfVO
Jugend-Training Hygieneregeln und Abstandsgebot (Mindestabstand 1,5 m bzw. 2 m) beachten, max. 10 Personen an Bord, oder Personen aus 2 Familien, ansonsten besteht ein Kontaktverbot ( §2 (4) VO ) nicht. Vermischung der Trainingsgruppen vermeiden. Die schriftliche Verpflichtung der Trainer und Betreuer, die Vorgaben des DSV zu erfüllen ja § 2 (1) lfd. Nr. 3 + 11(1) CoronaBekämpfVO in Verbindung mit lfd. Nr. 7 DSV

2. die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Malente sind einzuhalten.

3. Die auf dem Vereinsgelände ausgehängten SVMG-Hygiene-Regeln sind zu beachten.

4. Ein- und Auschecken auf der Anwesenheitsliste.

4. die Clubraum-Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen.

5. die Benutzung der Duschen und des Jugendraumes ist untersagt

6. Ein Übernachtung auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet.

7. der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten, außer es treffen nur max. 10 Personen oder Mitglieder von max. 2 Familien zusammen. Kommt eine weitere Person, die nicht diesen beiden Haushalten angehört, so gilt die Einhaltung des Mindestabstands. Der Kontakt ist auf das für die Ausübung des Segelsports erforderliche Maß zu beschränken.

8. ebenso sind Warteschlangen z.B. am Kran, Steg, Toiletten usw. zu vermeiden.

9. die Toiletten sind sauber zu hinterlassen und die Hände müssen ausreichend gewaschen sowie desinfiziert werden. Zusätzlich erfolgt eine Reinigung und Desinfektion 1 x täglich durch unseren Reinigungsdienst.

10. Es bestehen Anreisebedingunen aus anderen „Corona-Hotspots“ nach Schleswig-Holstein( Vorlage eines Corona-Tests mit negativen Ergebnis, welcher nicht älter als 48 h ist ). Deshalb wird empfohlen sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage zu informieren.

11. tritt nach der Nutzung des Vereinsgeländes eine Corona-Infektion auf, so ist umgehend neben anderen Informationspflichten auch der Vorstand von Euch darüber zu informieren, der daraufhin die Kreisgesundheits-Behörde zu benachrichtigen hat.

Bei Nichteinhaltung von vorgenannten Regeln kann es zu Verhängung von Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden kommen.

Im Falle des Nachweises, dass eine Infektion unser Clubgelände betrifft, kann es zu einer Quarantäne-Maßnahme durch komplette Schließung führen.

Deshalb benötigen wir Eurer Unterstützung zur Einhaltung dieser Maßnahmen und bitten Euch um vorsichtigen,zurückhaltenden Umgang miteinander.

Der Vorstand

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